Fragen und Antworten

Für Eltern

Was verteilt mein Kind?

Verteilt wird der Stadtanzeiger (freitags) sowie Prospekte (zusätzlich zum Stadtanzeiger). Im Ausnahmefall werden Prospekte als Sonderverteilung an einem weiteren Tag zugestellt. Die Prospekte müssen nicht mehr eingelegt werden.

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen?

Mindestalter: 13 Jahre, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Zeit an den jeweiligen Verteiltagen

Wann und wo erfolgt die Anlieferung der Stadtanzeiger/Prospekte?

Die Stadtanzeiger und/oder Prospekte werden durch eine Spedition bei Ihnen zu Hause angeliefert – am Vorabend oder am frühen Morgen des anstehenden Verteiltages.

Wann und wo muss ausgetragen werden?

Freitags sollte der Stadtanzeiger und Prospekte am Nachmittag verteilt werden. Jeder Zusteller hat einen festen Zustellbezirk, der sich üblicherweise im Wohngebiet bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft befindet.

Welche Ausrüstung bekommt mein Kind für die Zustellung?

– Bezirksliste
– Fahrradtasche oder Fahrradanhänger
– Stirnlampe
– Warnweste

Was passiert, wenn mein Kind krank ist / in den Urlaub fährt?

In diesen Fällen kümmert sich eine Vertretung um den Bezirk. Wichtig ist, immer den zuständigen Gruppenleiter rechtzeitig darüber zu informieren. Manche Schüler würden gerne in der Ferienzeit einen Vertretungsbezirk übernehmen. Es lohnt sich also, im Bekanntenkreis oder in der Schule anzufragen, ob jemand die Vertretung übernehmen mag.

Müssen die Stadtanzeiger/Prospekte persönlich abgegeben werden?

Nein. Im Normalfall werden die Stadtanzeiger/Prospekte einfach in die jeweiligen Briefkästen/Zeitungsrohre gesteckt.

Was muss mein Kind tun, wenn die Briefkästen innenliegend sind und man nicht in das Haus kommt?

Ihr Kind wendet sich in diesen Fällen bitte an den zuständigen Gruppenleiter, falls Briefkästen nicht erreichbar sind. Der Gruppenleiter wird mit dem Eigentümer des Hauses alles Weitere klären.

Wer ist der Arbeitgeber, wer der Ansprechpartner für mich und mein Kind?

Der Arbeitgeber ist die J. Mergelsberg Vertriebs GmbH. Der Ansprechpartner in allen Belangen ist der zuständige Gruppenleiter.

Was kann mein Kind beim Zeitung-/Prospektverteilen verdienen?

Der Verdienst richtet sich nach der Größe des Bezirkes und der Menge angelieferter Stadtanzeiger und Prospekte. Der Lohn wird monatlich auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen. Hierzu gibt Ihnen der Gruppenleiter beim Einstellungsgespräch genaue Auskünfte.

Ist mein Kind beim Stadtanzeiger-/Prospektaustragen versichert?

Ja, alle Zusteller sind während der Verteilung versichert und werden ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.

Mit welcher Frist und wie kann der Zusteller-Vertrag beendet werden?

Sie als Erziehungsberechtigter können, dem Wunsch Ihres Kindes zustimmend, den Vertrag fristgemäß in schriftlicher Form kündigen (Fristen sind im Zusteller-Vertrag festgehalten).

Was passiert nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Alle im Gebrauch befindlichen Arbeitsmittel müssen zeitnah im Verlag wieder abgegeben werden. Ihr Kind bekommt, auf eigenen Wunsch, von der Geschäftsleitung ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches zu Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden kann.

Für Stadtanzeiger-Zusteller

Was genau verteile ich?

Du verteilst den Stadtanzeiger (freitags) und Prospekte (zusätzlich zum Stadtanzeiger). Im Ausnahmefall trägst du Prospekte als Sonderverteilung an einem weiteren Tag aus.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mind. 13 Jahre alt, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Zeit an den jeweiligen Verteiltagen

Wann und wo werden die Stadtanzeiger/Prospekte angeliefert?

Die Stadtanzeiger und/oder Prospekte werden bei dir zu Hause angeliefert – am Vorabend oder am frühen Morgen des anstehenden Verteiltages.

Wann und wo muss ich austragen?

Freitags sollte der Stadtanzeiger und Prospekte am Nachmittag verteilt werden. Du bekommst einen festen Zustellbezirk, der sich üblicherweise in deinem Wohngebiet bzw. in deiner Nachbarschaft befindet.

Welche Ausrüstung bekomme ich für die Zustellung?

– Träger-Liste
– Fahrradtasche oder Fahrradanhänger
– Stirnlampe
– Warnweste

Was mache ich, wenn ich zu viele oder zu wenige Stadtanzeiger/Prospekte angeliefert bekomme?

Dann informierst du bitte schnellstmöglich deinen Gruppenleiter, damit die Menge zum nächstmöglichen Termin angepasst wird.

Was muss ich tun, wenn die Briefkästen innenliegend sind und ich nicht in das Haus komme?

Falls Briefkästen nicht erreichbar sind, wende dich bitte in diesen Fällen an deinen zuständigen Gruppenleiter. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern.

Was muss ich machen, wenn ich eine Straße/Hausnummer nicht finden kann und/oder die Bezirksliste nicht mehr aktuell ist?

Dann informierst du bitte schnellstmöglich deinen Gruppenleiter darüber, welche Straße/Hausnummer du nicht finden kannst und/oder was genau an deiner Bezirksliste korrigiert werden muss.

Was mache ich, wenn an einem Briefkasten der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ klebt?

In die Briefkästen mit dem Aufkleber „Bitte keine Werbung“ darf kein Prospekt (was zusätzlich zum Stadtanzeiger verteilt wird) gesteckt werden. Der Stadtanzeiger und alle innenliegenden Prospekte bitte weiterhin zustellen, da diese nicht unter die Kategorie „Werbung“ fallen. Die Prospekte, die im Stadtanzeiger enthalten sind, verbleiben im Stadtanzeiger.

Was mache ich, wenn an einem Briefkasten der Aufkleber „Bitte keine kostenlosen Zeitungen“ klebt?

Die Briefkästen mit dem Aufkleber „Bitte keine kostenlosen Zeitungen“ dürfen nicht beliefert werden, weder mit dem Stadtanzeiger noch mit Prospekten.

Was passiert, wenn ich krank bin / in den Urlaub fahre?

In diesen Fällen kümmert sich eine Vertretung um deinen Bezirk. Wichtig ist, immer den zuständigen Gruppenleiter rechtzeitig darüber zu informieren. Gemeinsam könnt ihr klären, wer in der Zeit die Zeitungen/Prospekte in deinem Bezirk austrägt. Gerne können auch Freunde oder Verwandte deine Vertretung übernehmen und sich gewissenhaft um deinen Job kümmern.

Was kann ich beim Zeitungen-/Prospektverteilen verdienen?

Das kommt darauf an, wie viele Stadtanzeiger und Prospekte du austrägst und wie groß dein Bezirk ist. Dein Lohn wird monatlich auf dein Bankkonto überwiesen. Der Gruppenleiter hilft bei Fragen gerne weiter.

Für BZ-Zusteller

Was genau wird verteilt?

Neben der Borkener Zeitung stellen unsere Zusteller gelegentlich auch Prospekte zu. Dies geschieht an alle Abonnenten und ab und zu ebenfalls an Nicht-Abonnenten. Außerdem werden täglich auch Titel wie die FAZ, die ZEIT, die Welt etc. verteilt.

Wie erfolgt die Einweisung in die Tour?

Jede/r neue Zusteller/in wird durch einen Gruppenleiter im Zustellbereich eingewiesen. Hierdurch wird sichergestellt, dass neue Zusteller mit den Gegebenheiten ihres Bezirkes vertraut sind. Die Dauer der Einweisung beträgt ca. 2-3 Zustelltage, richtet sich aber auch nach der Größe des Bezirkes und der Erfahrung des Zustellers.
Jede/r Zusteller/in erhält bei der Neueinstellung eine Bezirksliste mit relevanten Daten der Abonnenten (Name, Anschrift, Zustellmenge, Zustellhinweise, bezogener Titel). Änderungen wie Zugänge, Unterbrechungen etc. erhält der Zusteller zusätzlich tagesaktuell.

Wann und wo werden die Zeitungen angeliefert?

Jedem Bezirk ist eine Ablagestelle im jeweiligen Ort zugeordnet. An diese Ablagestelle werden die Zeitungen nachts durch eine Spedition angeliefert.

Bestens ausgerüstet…

Unsere Mitarbeiter erhalten für die Zustellung:

– Abonnenten-Liste, Bezirkskarte, Gangfolge
– Fahrradtasche oder Fahrradanhänger (je nach Bedarf)
– Stirnlampe
– Schuhspikes
– Warnweste

Was ist zu tun, wenn eine Differenz in der Anlieferungsmenge festgestellt wird?

Dann sollte sofort der Gruppenleiter davon in Kenntnis gesetzt werden, damit überprüft werden kann, warum diese Mengen-Differenz besteht.

Welche Verdienstmöglichkeiten werden angeboten?

Wir bieten den Zustellern diverse Arbeitszeitmodelle an – ganz nach Bedarf (520,- €/2.000,- €). Der Gruppenleiter steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Bekommt jeder Zusteller einen festen Zustellbezirk?

Im Normalfall, je nach Verfügbarkeit, bekommt jede/r Zusteller/in einen fest zugewiesenen Zustell-Bezirk. In Ausnahmefällen (z.B. Urlaubszeit oder Krankheitsfällen) übernimmt ein/e Zusteller/in (je nach Möglichkeit) weitere Bezirke.

Wie spät beginnt nachts die Zustellung?

Die Anfangszeit ist je nach Größe des Bezirkes flexibel. Sobald die Zeitungen durch die Spedition an den Ablagestellen angeliefert wurden (je nach Ort weicht die Uhrzeit ab), kann mit der Zustellung begonnen werden. Entscheidend ist, dass das Zustellende bis 6 Uhr erreicht ist.

Was passiert, wenn aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht zugestellt werden kann?

In diesen Fällen muss direkt der Gruppenleiter kontaktiert werden.