Für Eltern
Was verteilt mein Kind?
Verteilt wird der Stadtanzeiger (freitags) sowie Prospekte (zusätzlich zum Stadtanzeiger). Im Ausnahmefall werden Prospekte als Sonderverteilung an einem weiteren Tag zugestellt. Die Prospekte müssen nicht mehr eingelegt werden.
Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen?
Mindestalter: 13 Jahre, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Zeit an den jeweiligen Verteiltagen
Wann und wo erfolgt die Anlieferung der Stadtanzeiger/Prospekte?
Die Stadtanzeiger und/oder Prospekte werden durch eine Spedition bei Ihnen zu Hause angeliefert – am Vorabend oder am frühen Morgen des anstehenden Verteiltages.
Wann und wo muss ausgetragen werden?
Freitags sollte der Stadtanzeiger und Prospekte am Nachmittag verteilt werden. Jeder Zusteller hat einen festen Zustellbezirk, der sich üblicherweise im Wohngebiet bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft befindet.
Welche Ausrüstung bekommt mein Kind für die Zustellung?
– Bezirksliste
– Fahrradtasche oder Fahrradanhänger
– Stirnlampe
– Warnweste
Was passiert, wenn mein Kind krank ist / in den Urlaub fährt?
In diesen Fällen kümmert sich eine Vertretung um den Bezirk. Wichtig ist, immer den zuständigen Gruppenleiter rechtzeitig darüber zu informieren. Manche Schüler würden gerne in der Ferienzeit einen Vertretungsbezirk übernehmen. Es lohnt sich also, im Bekanntenkreis oder in der Schule anzufragen, ob jemand die Vertretung übernehmen mag.
Müssen die Stadtanzeiger/Prospekte persönlich abgegeben werden?
Nein. Im Normalfall werden die Stadtanzeiger/Prospekte einfach in die jeweiligen Briefkästen/Zeitungsrohre gesteckt.
Was muss mein Kind tun, wenn die Briefkästen innenliegend sind und man nicht in das Haus kommt?
Ihr Kind wendet sich in diesen Fällen bitte an den zuständigen Gruppenleiter, falls Briefkästen nicht erreichbar sind. Der Gruppenleiter wird mit dem Eigentümer des Hauses alles Weitere klären.
Wer ist der Arbeitgeber, wer der Ansprechpartner für mich und mein Kind?
Der Arbeitgeber ist die J. Mergelsberg Vertriebs GmbH. Der Ansprechpartner in allen Belangen ist der zuständige Gruppenleiter.
Was kann mein Kind beim Zeitung-/Prospektverteilen verdienen?
Der Verdienst richtet sich nach der Größe des Bezirkes und der Menge angelieferter Stadtanzeiger und Prospekte. Der Lohn wird monatlich auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen. Hierzu gibt Ihnen der Gruppenleiter beim Einstellungsgespräch genaue Auskünfte.
Ist mein Kind beim Stadtanzeiger-/Prospektaustragen versichert?
Ja, alle Zusteller sind während der Verteilung versichert und werden ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.
Mit welcher Frist und wie kann der Zusteller-Vertrag beendet werden?
Sie als Erziehungsberechtigter können, dem Wunsch Ihres Kindes zustimmend, den Vertrag fristgemäß in schriftlicher Form kündigen (Fristen sind im Zusteller-Vertrag festgehalten).
Was passiert nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Alle im Gebrauch befindlichen Arbeitsmittel müssen zeitnah im Verlag wieder abgegeben werden. Ihr Kind bekommt, auf eigenen Wunsch, von der Geschäftsleitung ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches zu Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden kann.